FAQ

Häufig an uns gestellte Fragen.

1. Was macht die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)?

Die ISB ist das zentrale Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Durchführung von Förderprogrammen, die in Rheinland-Pfalz der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung stehen.

2. Wie kann mich die ISB unterstützen?

Die ISB unterstützt Unternehmen darin, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern, denn nur wenn die finanziellen Rahmenbedingungen im Unternehmen stimmen, können Herausforderungen wie die Globalisierung oder die rasanten strukturellen Anpassungsprozesse erfolgreich bewältigt werden. Die ISB hält attraktive Förderprogramme mit unterschiedlicher Zielrichtung für Unternehmen bereit.

3. Wo und wann kann ich mich ausführlich und detailliert beraten lassen?

Erste Informationen erhalten Sie über unser Beratertelefon 06131 6172-1333. Weiterhin führt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) einen Beratertag für Existenzgründer und Jungunternehmer durch. Die Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

4. Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten sind förderfähig?

Die Höhe der Förderung ist vom jeweiligen Förderprogramm abhängig. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ausführungen zu den Förderprogrammen.

5. Wer kann Anträge stellen?

Die Förderprogramme richten sich an Existenzgründer, Freiberufler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe, Handel und Dienstleistungsunternehmen.

6. Stehen im Internet Förderanträge (incl. Formblätter) als Download-Datei zur Verfügung?

Im Bereich "Förderung" finden Sie für die verschiedenen Förderprogramme der ISB Anträge zum Herunterladen.

7. Wie muss ich bei der Antragstellung vorgehen, was muss ich beachten, welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen dem Direktverfahren und dem Hausbankverfahren. Bei dem Direktverfahren tritt die ISB, bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften, direkt in den Kontakt mit dem antragstellenden Unternehmen. Dies ist im Rahmen aller Zuschussprogramme sowie bei der Vergabe von Kapitalbeteiligungen der Fall. Im sogenannten Hausbankverfahren werden die Fördergelder über die Hausbanken ausgereicht; die ISB (analog: KfW Mittelstandsbank) tritt dabei als Refinanzierungsinstitut auf. Die ISB arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen. Die Hausbank nimmt die Förderanträge entgegen und leitet sie an die ISB weiter. Sie verpflichtet sich gegenüber der ISB, die Darlehen fristgerecht zu verzinsen und zu tilgen, und sie trägt das Kreditrisiko. Auf die Kreditentscheidung der Hausbank nimmt die ISB keinen Einfluss; auch nicht darauf, welche Sicherheiten sich die Bank für die Förderdarlehen stellen lässt. Können keine ausreichenden Sicherheiten geboten werden, besteht allerdings die Möglichkeit, den jeweiligen Kredit mit einer öffentlichen Bürgschaft zu unterlegen. Unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderentscheidung ist eine fristgerechte Antragstellung. Dies bedeutet, dass vor Investitions- bzw. Projektbeginn der Antrag bei der ISB (bei Zuschussprogrammen und Kapitalbeteiligungen) bzw. der Hausbank (im Bereich zinsverbilligter Darlehen) gestellt sein muss. Als Investitionsbeginn gilt dabei der Abschluss eines ersten, dem Projekt zurechenbaren Lieferungs- bzw. Leistungsvertrages.

8. Wer kann mir helfen, wenn ich mit dem Ausfüllen des Förderantrages nicht zurecht komme?

Unter den einzelnen Förderprogrammen finden Sie die Rufnummer der jeweiligen Ansprechpartner.

9. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Die Dauer für die Antragsbearbeitung ist vom jeweiligen Förderprogramm abhängig. Nähere Informationen erhalten sie direkt von den Ansprechpartnern der einzelnen Förderprogramme.

10. Was kann ich tun, wenn meine Hausbank die Finanzierung nicht mittragen will?

Sie können als Existenzgründer/ Jungunternehmer den Beratertag der ISB nutzen, um sich über Fördermöglichkeiten zu informieren, oder ein erstes Gespräch mit unseren Experten suchen, die Sie unter 06131 6172-1333 erreichen.

11. Ich habe/bekomme ein Liquiditätsproblem ? Wer kann mir weiterhelfen?

Sie haben die Möglichkeit, den "Unternehmenskredit-Betriebsmittelvariante" der KfW Mittelstandsbank zu beantragen. Weiterhin kann für die Gewährung von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten eine Bürgschaft gewährt werden.

12. Wenn ich Ausbildungsplätze schaffe, erhalte ich dann Förderung?

Die ISB kann unter bestimmten Umständen die Schaffung eines Ausbildungsplatzes fördern. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich der Ausbildungsplatzprogramme.

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