- "de-minimis"-Beihilfen
- Definition:
Es handelt sich um Beihilfen, die auf Grund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel zwischen den Europäischen Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden müssen. Alle dem Unternehmen gewährten "de-minimis"-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag in Höhe von 200.000 EUR innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten "de-minimis"-Beihilfe nicht übersteigen.
- Abschreibungen
- Definition:
Durch Abschreibungen werden die rechnerischen Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände erfasst. Anhand einer statistischen Lebensdauer des Gutes kann ein Abschreibungssatz ermittelt und dem Wirtschaftsgut zugeordnet werden, so dass zum Ende einer Abrechnungsperiode der verminderte Wert ausgewiesen wird. Abschreibungen sind betriebliche Kosten und schmälern den Gewinn vor der Versteuerung. Im Sprachgebrauch auch AfA (Absetzung für Abnutzung) genannt.
- Abtretung
- Definition:
Abgetreten werden können u. a. Ansprüche aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen, bestimmte Wertpapiere sowie Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb und sonstige Forderungen. Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet.
- Added Value
- Definition:
Im Sprachgebrauch der Kapitalbeteiligungen versteht man darunter den Wertzuwachs, der durch Einbringen von Management-Know-how und die Betreuung der Beteiligungsgesellschaft erzielt werden soll.
- Anlagevermögen
- Definition:
Das Anlagevermögen umfasst alle diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen. Dazu gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, wie z.B. ein Geschäfts- oder Firmenwert, Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen, andere Betriebs- und Geschäftsausstattungen) sowie Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen oder im Bestand des Unternehmens befindliche Wertpapiere).
- Antragsverfahren
- Definition:
Bei der Vergabe der Fördergelder kann zwischen dem Direktverfahren und dem Hausbankverfahren unterschieden werden. Bei dem Direktverfahren tritt die ISB, bzw. eine ihrer Tochtergesellschaften, direkt in den Kontakt mit dem antragstellenden Unternehmen. Dies ist im Rahmen aller Zuschussprogramme sowie bei der Vergabe von Kapitalbeteiligungen der Fall. Im sogenannten Hausbankverfahren werden die Anträge über die Hausbanken eingereicht und an die ISB weitergeleitet; die ISB (analog: KfW, DtA) tritt dabei als Refinanzierungsinstitut auf (s. Hausbankverfahren).
- Anzahlungsbürgschaft
- Definition:
Eine Anzahlung bedeutet eine Vorleistung des Auftraggebers für die Erstellung eines vereinbarten Vertragsgegenstandes. Da eine Gegenleistung des Auftragnehmers zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist, möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass seine Vorauszahlung nicht vergebens ist. Er lässt sich deshalb seine Anzahlung durch eine Anzahlungsbürgschaft besichern.
- Asset Sales Deals
- Definition:
Übernahmetransaktionen, bei denen ein großer Teil des Kaufpreises durch Aktivaverkäufe der übernommenen Gesellschaft realisiert wird. Die Verkäufe nicht betriebsnotwendiger Aktiva führen durch Sondertilgung der Fremdfinanzierung aus diesen Erlösen zur Reduzierung des Schuldendienstes.
- Ausfallbürgschaft
- Definition:
Bei einer Ausfallbürgschaft muss ein Bürge erst Zahlung leisten, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners ohne Erfolg betrieben hat. Die Bürgschaftsbanken zeichnen regelmäßig solche Ausfallbürgschaften gegenüber Banken und Versicherungen, jedoch müssen sie erst Zahlung leisten, wenn alle für das verbürgte Engagement bestellten Sicherheiten verwertet worden sind. Man spricht dann von einer modifizierten Ausfallbürgschaft.
- Auszahlungskurs
- Definition:
Darlehen werden entweder in voller Höhe des Darlehensbetrages – also zu 100 % – oder zu einem geringeren Auszahlungskurs ausgezahlt. Dieser Auszahlungsabschlag wird als Disagio oder Damnum bezeichnet.
- Avalkredit
- Definition:
Der Avalkredit ist kein Kredit im eigentlichen Sinne, denn das Kreditinstitut stellt kein Geld zur Verfügung. Bei einem Avalkredit übernimmt die Hausbank die Haftung für eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten. Für das Kreditinstitut stellt die Bereitstellung eines Avalkredites eine Eventualverbindlichkeit dar. Diese Eventualverbindlichkeit wird nur zu einer echten Schuld des Kreditinstitutes, wenn der Kreditnehmer seine zugesagte Leistung nicht erfüllt.
- Avalkreditrahmen
- Definition:
Sofern ein Unternehmen im täglichen Geschäftsbetrieb vermehrt Bankbürgschaften/-avale benötigt, stellt die Hausbank diesem Unternehmen einen Avalkreditrahmen zur Verfügung. Bis zu einer vereinbarten Größenordnung können dann einzelne Bürgschaften auf Anforderung ausgestellt werden, ohne dass das Institut in die erneute Kreditprüfung eintreten muss.
- Benchmark
- Definition:
Besonderer Meilenstein in der Unternehmensentwicklung, bei dessen Erreichen Finanzentscheidungen getroffen werden sollen (z. B. Einwerbung externen Kapitals).
- Betriebsstätte
- Definition:
Jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (§12 Satz 1 AO).
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Definition:
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gibt dem Unternehmer unterjährig über seine Gewinn- und Erlössituation sowie über Vermögens- und Schuldverhältnisse Auskunft. Sie dient oft als Entscheidungsgrundlage für den Unternehmer und den Fremdkapitalgeber. Die Auswertungen basieren zumeist auf dem Zahlenmaterial aus der Finanzbuchhaltung.
- Betriebszweck
- Definition:
Gegenstand des Unternehmens (Ziele, Tätigkeit).
- Bilanz
- Definition:
Die Bilanz ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine Gegenüberstellung des Vermögens auf der Aktivseite und des Kapitals auf der Passivseite zu einem bestimmten Stichtag. Die Passivseite gibt hierbei Auskunft über Mittelherkunft (Eigen- bzw. Fremdkapital), die Aktivseite stellt die Mittelverwendung (Anlagevermögen bzw. Umlaufvermögen) dar.
- Break-Even-Point
- Definition:
Gewinnschwelle. Gibt die Umsatzgröße an, an der die Gesamtkosten (fixe und variable Kosten) gerade gedeckt sind.
- Bridge Financing
- Definition:
Überbrückungsfinanzierung. Kredite oder Kreditlinien, die einem Unternehmen für den Börsengang zur Verfügung gestellt werden. Neben der Finanzierung der durch den Börsengang entstehenden Kosten soll z. B. durch Vergabe der Mittel an haftende Gesellschafter und Einlage in das Unternehmen das wirtschaftliche Eigenkapital verbessert werden.
- Bürgschaft
- Definition:
Die Bürgschaft ist ein Vertragsverhältnis, durch das sich ein Bürge verpflichtet, dem Gläubiger gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Sofern keine selbstschuldnerische Bürgschaft vorliegt, kann der Bürge verlangen, dass der Gläubiger zunächst gegen den Hauptschuldner klagt (Einrede der Vorausklage). Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat ein Bürge dieses Recht nicht. Der Bürge ist sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht bezahlt.
- Business Angel
- Definition:
Vermögende Personen, die durch die Einlage von Risikokapital und/oder die Bereitstellung von Know-how in ein Unternehmen oder ein Projekt Forschungen, Entwicklungen, Wachstum oder Erfindungen finanzieren möchten.
- Businessplan/ Konzept
- Definition:
Im Businessplan eines Unternehmens werden operative und strategische Ziele sowie die Zielerreichung festgelegt. Zu einem vollständigen Businessplan gehören die Beschreibung des Vorhabens/der Geschäftsidee, eine Markt- und Konkurrenzanalyse, die Ertragsvorschau, eine Liquiditätsplanung sowie eine Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung.
- Cash-Flow
- Definition:
Der cash-flow gibt den Betriebsgewinn des Unternehmens an, der diesem zur Selbstfinanzierung tatsächlich zur Verfügung steht. Durch die in der Literatur sehr unterschiedlichen Berechnungsweisen sollte eine Herleitung dieser Größe stets mit angegeben werden. Üblicherweise: cf = Jahresüberschuss zzgl. neu gebildete Rücklagen zzgl. Abschreibungen zzgl. Pauschalwertberichtigung.
- Corporate Venturing
- Definition:
Übliche Bezeichnung von Beteiligungskapital, das von Unternehmen oder verbundenen Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wird, die ein weitergehendes Interesse an dem Unternehmen haben (z. B. Lieferantenkontakte, strategische Ausrichtung der Geschäfte, Übernahmegedanken etc.).
- Darlehen
- Definition:
Im Sprachgebrauch der Kreditinstitute versteht man unter Darlehen (vgl. § 607 ff BGB) langfristige Kredite, die dem Darlehensnehmer meist in einer Summe zur Verfügung gestellt und ebenfalls in einer Summe oder nach vereinbartem Tilgungsplan zurückgeführt werden.
- Darlehen mit Annuitätischer Tilgung/ Annuitätendarlehen
- Definition:
Der Darlehensnehmer zahlt während der Gesamtlaufzeit bzw. einer vereinbarten Zeit eine gleiche Leistungsrate – auch Annuität genannt. Diese Annuität setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Zins- und dem Tilgungssatz. Durch die Verminderung der Restschuld verschiebt sich das Verhältnis zwischen dem Zins- und dem Tilgungsanteil, da der Zinsanteil jeweils nur auf die Restschuld berechnet wird.
- Darlehen mit Linearer Tilgung/Tilgungsdarlehen
- Definition:
Bei dieser Darlehensart wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleichbleibende (lineare) Tilgungsleistung vereinbart. Die Leistungsrate setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus dieser linearen Rate und den jeweils auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen, die zumeist gesondert belastet werden, so dass durch abnehmende Zinsen wegen der Verringerung der Restschuld sinkende Leistungsraten entstehen.
- Darlehen zur Rückzahlung in einer Summe/Endfällige Darlehen
- Definition:
Bei dieser Darlehensform wird mit dem Darlehensnehmer die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Vertragslaufzeit vereinbart. Während der Laufzeit sind nur Zinsen zu entrichten. Überwiegend werden die Darlehen dann aus der Ablaufleistung einer Lebensversicherung oder aus einem zuteilungsreifen Bausparvertrag zurückgeführt.
- Deckungsbeitrag
- Definition:
Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Der Deckungsbeitrag stellt als rechnerische Größe den Teil des Umsatzes dar, der zur Deckung der fixen Kosten verbleibt.
- Disagio/ Dammum
- Definition:
Mit einem Kreditinstitut kann bei Darlehensauszahlung eine Zinsvorauszahlung vereinbart werden, die dann vom Darlehensbetrag durch den Darlehensgeber einbehalten wird. Durch dieses Disagio/Damnum kann der Nominalzins und somit die zu vereinbarende Leistungsrate gesenkt werden.
- Due Diligence
- Definition:
Bonitätsprüfung und Bewertung eines Unternehmens vor Übernahme einer Beteiligung. Insbesondere ist die Bewertung abgestellt auf die künftige Ertragskraft bzw. auf Marktperspektiven.
- Effektiver Jahreszins nach Preisangabenverordnung
- Definition:
Die Kreditinstitute sind gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in einem Prozentsatz des Kredites anzugeben und als effektiven Jahreszins auszuweisen. Sofern Änderungen des Zinssatzes oder andere preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit des Kredites möglich sind, muss der Zins als "anfänglicher effektiver Jahreszins" ausgewiesen werden. Für die Ermittlung werden z.B. der Zinssatz, Dauer der Zinsbindung, Tilgungshöhe, tilgungsfreie Zeit, Auszahlungskurs sowie Zins- und Tilgungsverrechnung in einer festen Formel berücksichtigt.
- Eigenkapital/ Eigenmittel
- Definition:
Die Betriebswirtschaftslehre bezeichnet als Eigenkapital diejenigen Mittel, die in das Unternehmen außerhalb der Fremdfinanzierung vom Inhaber/Gesellschafter eingebracht wurden. Nicht entnommene Gewinne werden dem Eigenkapital hinzugerechnet. Bei einer Unternehmensgründung können bare Eigenmittel und/oder Sacheinlagen eingebracht werden.
- Eigenkapitalparität
- Definition:
Als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung setzen einige Beteiligungsgesellschaften die Kapitalparität voraus. Somit darf die neue Beteiligung maximal die Höhe des im Unternehmen vorhanden Eigenkapitals betragen. Bei einer Beteiligung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens oder einer Wachstumsfinanzierung können auch zukünftige Perspektiven in Form der erwarteten Jahresüberschüsse zur Darstellung des Kapitals im Unternehmen herangezogen werden.
- Eigenkapitalquote
- Definition:
Die Eigenkapitalquote stellt das Verhältnis zwischen dem eingesetzten eigenen Kapital und dem Gesamtkapital eines Unternehmens dar. Bei Gründung einer Unternehmung wird der Einsatz eigener Mittel (Geld- und Sachmittel) im Verhältnis zu dem Gesamtaufwand auch als prozentualer Eigenmitteleinsatz bezeichnet.
- Envy-Faktor
- Definition:
Neid-Faktor; der Envy-Faktor drückt das Verhältnis zwischen zwei Aufgeldern zur Platzierung von Beteiligungen aus. Durch die unterschiedlichen Konditionen, zu denen eine Beteiligung erworben wird, können mit verschiedenen Beteiligungsgebern unterschiedliche Aufgelder für den nominellen Anteilserwerb vereinbart werden. Das Verhältnis zwischen diesen wird als Envy-Faktor bezeichnet.
- Ersatzbeschaffung/ Ersatzinvestition
- Definition:
Anlagenerneuerung. Eine Investition, bei der vorhandene Investitionsobjekte durch neue ersetzt werden. Eine Ersatzinvestition kann durchgeführt werden als reine Reinvestition zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Leistungsfähigkeit und als Erweiterungsinvestition, bei der die betriebliche Leistungsfähigkeit erhöht wird.
- Ertragsvorschau
- Definition:
In der Ertragsvorschau werden den künftigen Umsätzen und Erträgen die prognostizierten Kosten gegenübergestellt und aus der Differenz ein Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag gebildet. Die Ertragsvorschau dient zur Prüfung der künftigen Rentabilität des Unternehmens.
- Existenzgründungsfinanzierung/ Start-Up-Finanzierung
- Definition:
Finanzmittel, die für die erste wirtschaftliche Vollexistenz durch Erwerb einer tätigen Beteiligung oder Gründung eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden müssen.
- Exit/Ausstieg
- Definition:
Verkauf einer gehaltenen Beteiligung. Hierbei gibt es die Möglichkeit, das Kapital durch die Unternehmung oder einen Gesellschafter an den Beteiligungsgeber zurückzuführen (buy back) bzw. an einen Dritten zu veräußern (trade sale). Für den Fall des Börsenganges (going public) sind üblicherweise gesonderte Ausstiegskonditionen vereinbart worden.
- Festentgelt
- Definition:
Der Betrag, der turnusmäßig an die Beteiligungsgesellschaft abgeführt werden muss und unabhängig vom Unternehmenserfolg meist prozentual vom Beteiligungsbetrag vereinbart wird.
- Freiberufler
- Definition:
Selbstständige Berufstätigkeit wird vorausgesetzt. In § 18 I Nr. 1 EstG geregelt.
- Geordnete finanzielle/ wirtschaftliche Verhältnisse
- Definition:
Die Kreditinstitute sprechen bei nicht Selbstständigen von geordneten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen, sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbstständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zur Beanstandungen geben. Dieses ist der Fall, wenn eine angemessene Eigenmittelausstattung dokumentiert werden kann und die Ertragslage für den Unternehmer/die Unternehmer mindestens auskömmlich ist.
- Gewährleistungsbürgschaft
- Definition:
Bei der Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich die Hausbank des Auftragnehmers für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der vom Auftraggeber einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages als Sicherheitseinbehalt (meist 5 Prozent der Rechnungssumme) ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten, der in der Summe der Kunden erheblich sein könnte.
- Gewerbebetriebe (gewerbliche Wirtschaft)
- Definition:
Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, noch als Ausübung eines freien Berufes, noch als andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.
- Gewinn- und Verlustrechnung/ GUV
- Definition:
Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt zusammen mit der Bilanz und dem Bilanzanhang den Jahresabschluss eines Unternehmens dar. Für einen festen Zeitraum – meistens das Kalenderjahr – werden Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt. Aus der Differenz ergibt sich nach gesetzlich vorgegebenen Verfahren (Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren) der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag des Unternehmens.
- Gezeichnetes Kapital/ Nominalkapital
- Definition:
Das gezeichnete Kapital bzw. Nominalkapital stellt die Haftbasis der Gesellschaft dar, die für Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern haftet. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital müssen bei einer Betrachtung in Abzug gebracht werden. Bei einer Aktiengesellschaft spricht man auch von Grundkapital, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet man das Nominalkapital als Stammkapital.
- Grundschuld
- Definition:
Die Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen Teileigentums. Die Eintragung erfolgt in dem dazugehörigen Grundbuch. Die Eintragung genießt öffentlichen Glauben. Sie stellt im Gegensatz zur Hypothek einen alleinigen dinglichen Anspruch dar, der von dem jeweiligen Kreditverhältnis losgelöst zu betrachten ist. Sie kann für sämtliche Finanzierungsformen als Sicherheit herangezogen werden.
- Hausbankverfahren
- Definition:
Im sogenannten Hausbankverfahren werden die Fördergelder über die Hausbanken ausgereicht; die ISB (analog: KfW, DtA) tritt dabei als Refinanzierungsinstitut auf. Die ISB arbeitet mit allen Banken und Sparkassen zusammen. Die Hausbank, bzw. das für die Hausbank zuständige Zentralinstitut, nimmt die Förderanträge entgegen und leitet sie an die ISB weiter. Sie verpflichtet sich gegenüber der ISB, die Darlehen fristgerecht zu verzinsen und zu tilgen, und sie trägt das Kreditrisiko. Auf die Kreditentscheidung der Hausbank nimmt die ISB keinen Einfluss; auch nicht darauf, welche Sicherheiten sich die Bank für die Förderdarlehen stellen lässt.
- Innovationsfähigkeit
- Definition:
Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, bezogen auf das Hervorbringen von Neuerungen.
- Innovationsgrad
- Definition:
Abstand einer Innovation gegenüber bisherigen Lösungen; dieser kann betreffen: den Umfang der Produktfunktionen (insbes. die Gebrauchsfunktion), die Art der technischen Realisierung (verwendete Produkt-Technologien), den Funktionserfüllungsgrad, Erscheinungsbild (Design) etc..
- Investitionsfinanzierung
- Definition:
Finanzierungen von Investitionen in das Sachanlagevermögen.
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung
- Definition:
Der Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan beinhaltet eine Gegenüberstellung der benötigten Mittel (Investitionen, Warenausstattung, Liquidität etc.) und der vorhandenen Mittel (Eigenkapital, zugesagte/zu beantragende Kredite etc.).
- Kapitalmarkt
- Definition:
Markt für Beteiligungskapital und langfristige Kredite. Der organisierte Kapitalmarkt der Banken und Börsen umfasst sowohl den Aktien- als auch den Rentenmarkt.
- Kontokorrenkredit
- Definition:
Im Sprachgebrauch ist der Kontokorrentkredit der Dispositionskredit des Selbstständigen. Der Kontokorrentkredit ist ein Geldkredit, der im Rahmen der kurzfristigen Fremdfinanzierung gewährt wird. Das Kreditinstitut räumt einem Kreditnehmer einen Kredit in einer bestimmten Höhe – das Kreditlimit – ein. Bis zu dieser Grenze kann das Konto ohne vorherige Rücksprache jederzeit genutzt werden.
- Kreditsicherheiten
- Definition:
Die Bankbetriebslehre unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Zu den gängigen Sachsicherheiten zählen die Grundschuld, die Verpfändung, die Abtretung und die Sicherungsübereignung. Unter Personensicherheiten versteht man im wesentlichen Bürgschaften bzw. die Mitverpflichtung in einem Vertragsverhältnis.
- LBO
- Akronym:
Leverage-buy-out. Als Leverage-buy-out wird ein MBO oder MBI bezeichnet, bei dem der Kaufpreis zum überwiegenden Teil aus Fremdmitteln (Leverage) finanziert wird. Der Schuldendienst wird im Ergebnis meist aus dem Cash-Flow des erworbenen Unternehmens erbracht. Über eine neu zu gründende weitere Gesellschaft kann der gezahlte Unternehmenswert aktiviert werden und bietet somit Abschreibungspotential.
- Leasing
- Definition:
Als Leasing bezeichnet man ein über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenes miet- oder pachtähnliches Verhältnis. Dieses Verhältnis wird zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer in einem Leasingvertrag vereinbart. Leasing wird als Sonderform der Fremdfinanzierung bezeichnet, jedoch erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum, sondern er hat lediglich das Recht, gegen eine zu zahlende Gebühr, das Leasinggut für die Vertragsdauer zu nutzen.
- LOI
- Akronym:
Letter of intend; der LOI ist eine schriftliche Absichtserklärung der VC-Gesellschaft, in der die grundsätzliche Bereitschaft einer künftigen Beteiligung nebst Konditionen und Basis der Annahmen schriftlich erklärt werden. Zusätzlich wird oft das weitere Vorgehen skizziert, die Vertraulichkeit zusichert und eine Exklusivitätserklärung vom Kunden für das Vorhaben erwartet.
- Markteinführung
- Definition:
Eröffnung von Absatzmöglichkeiten (Einführung eines Produktes am Absatzmarkt).
- MBI
- Akronym:
Management-buy-in. Übernahme des Unternehmens durch einen Außenstehenden.
- MBO
- Akronym:
Management-buy-out. Übernahme eines Unternehmens durch einen bereits in der Führungsebene beschäftigten Mitarbeiter.
- Mittelstand/ mittelständische Unternehmen
- Definition:
Kleine und mittlere Unternehmen in den Wirtschaftsbereichen Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe und sonstige Dienstleistungen. KMU-Definition: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe, die überwiegend für die gewerbliche Wirtschaft tätig sind, die weniger als 250 Personen beschäftigen und bei denen der Jahresumsatz höchstens 40 Mio. EUR oder die Bilanzsumme höchstens 27 Mio. EUR erreicht.
- Negativmerkmale
- Definition:
Bei in der Vergangenheit bereits vorgekommenen Rücklastschriften, Rückschecks mangels Deckung sowie Wechselprotesten spricht man im Bereich der Kontoführung von Negativmerkmalen. Ebenso werden über die Schufa Negativmerkmale über Kunden an die angeschlossenen Kreditinstitute übermittelt. Neben Standardmitteilungen über neu aufgenommene Kredite und Kontoeröffnungen werden u.a. auch Mahnbescheide, eidesstattliche Versicherungen und Konkurse gemeldet.
- NEWCO
- Akronym:
New Company; neu gegründete Gesellschaft, auch als Übergangsgesellschaft, um eine steuerliche Optimierung zu erreichen.
- Offene Beteiligung
- Definition:
Bei einer offenen Beteiligung werden von einer Beteiligungsgesellschaft, einer Privatperson oder einem Unternehmen, Kapitalanteile gehalten, die registerlich erfasst werden. Der Beteiligungsgeber bzw. Kapitalinhaber ist Gesellschafter des Unternehmens. Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Einsichtsrechte regelt der Gesellschaftsvertrag.
- Pre-Seed-Finanzierung
- Definition:
Vor-, Gründungs- bzw. Ideenfindungsphase, in der beispielsweise entwicklungsfähige, potenzielle Arbeitskräfte (z.B. Studenten unterer Semester) gefördert werden, um ein in der Zukunft liegendes Vorhaben zu realisieren.
- Primärhaftung
- Definition:
ISB-Darlehen werden i.d.R. unter der vollen Primärhaftung der Hausbank ausgereicht. Die Hausbank verpflichtet sich gegenüber der ISB, die Darlehen fristgerecht zu verzinsen und zu tilgen, und sie trägt das Kreditrisiko. Auf die Kreditentscheidung der Hausbank nimmt die ISB keinen Einfluss; auch nicht darauf, welche Sicherheiten sich die Bank für die Förderdarlehen stellen lässt.
- Prototyp
- Definition:
Erste Version eines Produktes zur Erprobung vor Beginn der Serienfertigung.
- Rechtsformen
- Definition:
Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet neben der Einzelunternehmung/Einzelfirma zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannten Mischformen. Des Weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
- Refinanzierung
- Definition:
Kreditgewährung, die nicht aus eigenen Mitteln des Kreditgebers erfolgt; dieser muss sich die erforderlichen Mittel erst beschaffen.
- ROI
- Akronym:
Return on Investment. Stellt die Gesamtkapitalrentabilität eines Unternehmens dar, die mit Hilfe des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals (inkl. des Beteiligungskapitals) erwirtschaftet wird.
- Rückstellungen
- Definition:
Unternehmen dürfen zu Lasten der Ertragslage (gewinnschmälernd) Rückstellungen für Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen bilden, deren Höhe oder das Eintreten generell noch nicht sicher ist. In der Praxis werden häufig Rückstellungen für Pensionen oder ähnliche Verpflichtungen, Steuernachzahlungen oder für unterlassene Aufwendung für Instandhaltung gebildet.
- Sanierungskredite
- Definition:
Darlehen oder Kredite, die der Sanierung eines Unternehmens dienen sollen. Oft müssen vergangenheitsbezogene Verluste oder Entnahmen der Gesellschafter finanziert werden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die Verbürgung solcher Fremdmittel ist den Bürgschaftsbanken richtliniengemäß nicht gestattet.
- SCHUFA
- Akronym:
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH. Die Schufa ist eine Auskunftei, die für die angeschlossenen Unternehmen – zumeist Kreditinstitute – Daten über Privatpersonen sammelt und an ihre Vertragspartner weitergibt. Wenn Sie wissen möchten, was über Sie bei der Schufa gespeichert ist, können Sie eine Eigenanfrage persönlich oder schriftlich anfordern.
- Seed-Finanzierung
- Definition:
Starthilfe für besonders innovative Existenzgründungen, kurz vor oder nach unmittelbarem Beginn der Gründungsphase (einschließlich Erstellung eines Businessplanes).
- Selbstauskunft
- Definition:
Ein von den verschiedenen Kreditinstituten eigens entworfenes Formular, welches von den Kunden selbst ausgefüllt und unterzeichnet wird. Die Selbstauskunft sieht die Angabe der persönlichen Daten vor und soll dem Leser Auskunft über die Vermögensverhältnisse einer Person geben.
- Sicherheiten
- Definition:
Als Sicherheit wird in der "Bankenwelt" die mögliche Reduzierung des Risikos aus überlassenen Geldbeträgen oder Eventualverbindlichkeiten verstanden. Die gestellten Sicherheiten werden auf Initiative des Kreditgebers verwertet, sofern der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Unter Personensicherheiten versteht man im Wesentlichen die Bürgschaft oder den Schuldbeitritt bzw. die Mitverpflichtung. Sachsicherheiten sind im Wesentlichen die Grundschuld, die Verpfändung sowie die Sicherungsübereignung. Bei der Abtretung/Zession wird eine Sicherheit an bestimmten Rechten bestellt. Sie wird trotzdem als Sachsicherheit behandelt.
- Sicherungsübereignung
- Definition:
Zur Besicherung von Krediten werden in der üblichen Bankpraxis z.B. Kraftfahrzeuge, Maschinen, Einrichtungsgegenstände sowie Waren und Vorräte sicherungsübereignet. Ein wesentlicher Unterschied zum Pfandrecht besteht darin, dass das Sicherungsgut bei dem Sicherungsgeber zur Nutzung verbleibt. Hierdurch entstehen aus Banksicht besondere Risiken (z.B. Untergang, besondere Abnutzung), so dass die Kreditinstitute der Sicherungsübereignung nur wenig Werthaltigkeit beimessen.
- Stille Beteiligung
- Definition:
Eine stille Beteiligung wird dann vereinbart, wenn ein Kapitalgeber als Gesellschafter eine Einlage in dessen Vermögen leistet. Diese Einlage stärkt somit unmittelbar die Eigenkapitalbasis, jedoch behält der Unternehmer seine Handlungsfreiheit in Bezug auf unternehmerische Entscheidungen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer typisch stillen Beteiligung und einer atypisch stillen Beteiligung. Bei der typisch stillen Beteiligung partizipiert der Kapitalgeber nicht an stillen Reserven (Unterbewertung von Vermögensgegenständen, z.B. dem Firmenwert oder Überbewertung von Verbindlichkeiten). Bei Beendigung der Gesellschaft partizipiert der stille Gesellschafter bei einer atypisch stillen Beteiligung vor allem an dem außerbilanziellen Wertzuwachs, der während der Dauer der Beteiligung erreicht werden konnte.
- Stille Gesellschaft
- Definition:
Eine stille Gesellschaft entsteht bereits durch eine Vermögenseinlage, ohne dass der stille Gesellschafter nach außen hin als Gesellschafter in Erscheinung tritt. Die Haftung des stillen Gesellschafters ist auf seine Einlage beschränkt. Vergleiche auch hierzu Erläuterungen zu der stillen Beteiligung.
- Strukturschwache Regionen
- Definition:
Gebiete, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder in denen gravierende sektorale Strukturprobleme bestehen.
- Tilgungsverrechnung
- Definition:
Die Angabe zur Tilgungsverrechnung gibt Auskunft darüber, wann vom Kunden eingehende Tilgungsleistungen mit der Darlehensrestschuld verrechnet werden. Grundsätzlich gibt es die taggenaue Verrechnung (Tag des Zahlungseinganges) oder die Verrechnung zu bestimmten Terminen (vierteljährlich, halbjährlich etc.).
- Umlaufvermögen
- Definition:
Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensteile bezeichnet, die nicht zum Anlagevermögen bzw. zur Rechnungsabgrenzung gehören, dies sind insbesondere der Bestand an Vorräten, Forderungen sowie die vorhandenen Barvermögen.
- Umweltschutzinvestitionen
- Definition:
Investitionen in Produkte und Produktionsverfahren, die eine relative Umweltschonung, d.h. möglichst geringe Umweltbelastung, mit sich bringen, die wenig ökologisch knappe Ressourcen beanspruchen und das Entstehen von Rückständen vermeiden, da somit eine Entsorgung von Abfällen entfällt.
- Variables Entgelt/ Gewinnabhängiges Entgelt
- Definition:
Das an die Beteiligungsgesellschaft zu entrichtende variable Entgelt bemisst sich an der Erreichung von vereinbarten Unternehmenskennziffern. Meistens wird der Jahresüberschuss nach Normalabschreibungen und eventuell vereinbarten Geschäftsführergehältern als Bemessungsgrundlage herangezogen.
- VC Gesellschaften
- Akronym:
Venture-Capital-Gesellschaften. Unternehmen, die mit unterschiedlichen Absichten Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
- Venture Capital
- Definition:
Kapital zur Finanzierung neuartiger, riskanter und zugleich zukunftsträchtiger und chancenreicher Projekte oder Technologien. Auch Wagnis-oder Risikokapital genannt.
- Venture Capital Fonds
- Definition:
Fonds, aus dem das Kapital für die Investments bereitgestellt wird. Investoren des Fonds sind sowohl institutionelle Anleger (Kreditinstitute, Versicherungen, Staat, Pensionsfonds) als auch Privatpersonen.
- Vertragserfüllungsaval/ -bürgschaft
- Definition:
Die Hausbank eines Auftragnehmers verbürgt sich für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages. Der Auftraggeber möchte hierdurch das Risiko einschränken, dass das ausführende Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung in der vertraglich vereinbarten Zeit zu erbringen. Üblicherweise werden 5 Prozent des Vertragswertes verbürgt.
- Vollfinanzierungsbestätigung
- Definition:
In vielen Förderprogrammen können wir erst dann Fördergelder bewilligen, wenn der Antragsteller nachweist, dass die Finanzierung der gesamten Investitionen oder des gesamten Vorhabens gesichert ist. In der Regel geschieht dies über eine Vollfinanzierungsbestätigung der Hausbank.
- Wareneinsatz/ Materialaufwand
- Definition:
Diese Aufwandsposition setzt sich zusammen aus den verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zur Leistungserstellung. Im Handelsbereich spricht man beim Einkauf der Handelsware eher von Wareneinsatz. Aus Material bzw. Wareneinsatz und einer Umsatzgröße lässt sich eine Quote bilden, die dann bei gleichartigen Unternehmen eine Vergleichsmöglichkeit bietet.