
Beschreibung des Förderprogramms
Rückwirkend zum 1. Januar 2010 können innerhalb des Ausbildungsplatzprogramms gewerbliche Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 100 Beschäftigten eine Förderung bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen durch ein ISB-Darlehen beantragen. Sind größere Unternehmen zu mehr als einem Viertel beteiligt, gilt das Unternehmen als nicht förderfähig im Sinne der Richtlinie.
Bemessungsgrundlage der Förderung
Das Darlehen soll für die Einrichtung und Finanzierung von Ausbildungsplätzen in der rheinland-pfälzischen Betriebstätte eingesetzt werden. Die Auszahlung des Darlehens setzt den Ablauf der Probezeit voraus.
Umfang der Förderung
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH gewährt.
Pro Unternehmen kann jeder zusätzliche, jedoch nur ein erneuerter Ausbildungsplatz mit einheitlich bis zu 35 TEUR gefördert werden. Zur Ermittlung der Auszubildendenzahlen bzw. Feststellung, ob es sich um erneuerte oder zusätzliche Ausbildungsplätze handelt, vergleicht man die Zahlen an den Stichtagen 31.12.2009 und 31.12.2010. Auch die Übernahme eines Auszubildenden aus einem insolventen Betrieb kann gefördert werden. Darlehen, die ohne Haftungsfreistellung (Kreditrisiko bei der Hausbank)beantragt werden, sind für betriebliche Zwecke zu verwenden. Ausgenommen hiervon sind nur Sanierungs- und Umschuldungsmaßnahmen. Bei Darlehen, die mit 50%-iger Haftungsfreistellung (Kreditrisiko zwischen Hausbank und der ISB aufgeteilt) ausgestattet sind, müssen die Refinanzierungsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung der Ausbildungsplätze verwendet werden.
Konditionen
Das Darlehen wird zu 96 % ausgezahlt, ist mit zwei tilgungsfreien Jahren ausgestattet und bis zum 30.12.2015 zurückzuführen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich. Der gewährte Zinssatz i.H. von derzeit 2,25 % nom. p.a. wird für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Für die Festsetzung des Zinssatzes ist der Antragseingang bei der ISB maßgeblich. In dem Falle, dass die Hausbank bei der ISB eine 50%ige Haftungsfreistellung beantragt, erhöht sich der Zinssatz um 0,75 % p.a..
Antragsverfahren
Das Darlehen wird über die finanzierende Hausbank beantragt. (Hausbankverfahren).
Die zuständige Kammer muss die Angaben des Unternehmens bzgl. des Ausbildungsplatzes auf dem dafür vorgesehenen Formular bestätigen. Anträge werden von der ISB bis zum 31.12.2010 entgegengenommen.
Die ISB wird nach positiver Entscheidung über den Antrag ein entsprechendes Refinanzierungsangebot an die Hausbank richten, das von Seiten der Hausbank anzunehmen ist.
Antragsformulare OHNE Haftungsfreistellung
>> Richtlinie
>> Antrag (Antragsverfahren über Hausbank)
>> Anlage zum Antrag der Firma
>> De-minimis-Erklärung
>> Kammerbestätigung
Sofern Sie eine Ausbildungsplatzförderung mit Haftungsfreistellung beantragt haben, bitten wir Sie zusätzlich die in der Checkliste aufgeführten zusätzlichen Informationen mit dem Antrag einzureichen. Die Bearbeitung des Antrages kann erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erfolgen.
Wir bitten Sie die Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zu beachten.
Antragsformulare MIT Haftungsfreistellung
>> Richtlinie
>> Antrag (Antragsverfahren über Hausbank)
>> Anlage zum Antrag der Firma
>> Checkliste über einzureichende Ratingunterlagen
>> De-minimis-Erklärung
>> Kammerbestätigung
Antrag
Das eingestellte Antragsformular darf lediglich bei der ISB und nicht bei der KfW eingereicht werden. Wir bitten um Beachtung.
Ansprechpartner bei der ISB
Sie erreichen das Beratercenter für Fragen zum Ausbildungsplatzdarlehen 2010 unter der Telefonnummer 06131/ 985-333.