Neue Programme zur sozialen Wohnraumförderung ab 2017 veröffentlicht

Rückwirkend zum 1. Januar 2017 werden die Programme des Landes zur sozialen Wohnraumförderung angepasst. Dies teilte die rheinland-pfälzische Bauministerin Doris Ahnen in Mainz mit. „Wohnen muss bezahlbar bleiben und der Bedarf an Wohnungen ist weiterhin hoch. Deswegen setzen wir in diesem Jahr ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung der sozialen Wohnraumförderung um“, so Ministerin Ahnen. „Unter anderem passen wir das Förderinstrument der Tilgungszuschüsse an und weiten diese erheblich aus. Neben einer deutlichen Erhöhung der Grunddarlehen setzen wir zudem den Fokus auf besonders nachhaltige Förderprogramme. Wir haben ein zusätzliches attraktives Angebot mit einer 25-jährigen Miet- und Belegungsbindung für den Bau von Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen geschaffen.“

Auch die den Förderkonditionen zugrunde liegenden Fördermietenstufen wurden angepasst. „Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den differenzierten Bedingungen und Entwicklungen auf den regionalen Wohnungsmärkten gerecht zu werden. Auf Grundlage der Ergebnisse werden insgesamt 47 kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden in höhere Fördermietenstufen eingestuft. Insbesondere im Umland unserer Großstädte und in den wachsenden Mittelstädten soll dadurch einer Anspannung der dortigen Wohnungsmärkte wirksam begegnet werden“, erklärte Ministerin Ahnen.

Besonders gut nachgefragt wurde im abgelaufenen Jahr neben dem Programm zur Bildung von Wohneigentum die Förderung mit den zum Januar 2016 eingeführten Tilgungszuschüssen, die in Zeiten des Niedrigzinsniveaus Förderanreize bieten. „Da wir mit den Tilgungszuschüssen positive Erfahrungen gemacht haben, haben wir dieses Förderinstrument weiter ausgebaut“, so die Bauministerin. Unterstützt werde die Anpassung der Programme dadurch, dass der Bund den Ländern für die Jahre 2017 und 2018 jeweils weitere 500 Mio. Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stelle.

Die Tilgungszuschüsse bei der Mietwohnungsbauförderung werden erhöht; es werden nunmehr bis zu 30 Prozent der Rückzahlungsbeträge der Grunddarlehen vom Land getilgt. Bei der Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen und Studierendenwohnheimen werden Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent der Darlehen gewährt; damit kann der Wohnungsbestand auch in den ländlichen Regionen bedarfsgerecht und sozialverträglich aufgewertet werden, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit. Dem dient auch die verbesserte Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum mit zinsverbilligten Darlehen.

Über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) setzt das Land die Förderprogramme um. „Mit den nachrangigen Darlehen der ISB erhalten Investoren und Bauherren günstige Konditionen und die mitfinanzierenden vorrangigen Hausbanken ein hohes Maß an Sicherheit“, erklärte Vorstandssprecher Ulrich Dexheimer. Die ISB-Darlehen werden direkt bei der Förderbank beantragt.

„Das Land fördert bereits mit vielfältigen Programmen den sozialen Wohnungsbau, das studentische Wohnen sowie die Modernisierung von Mietwohnungen und selbst genutztem Wohnraum. Darauf ruhen wir uns jedoch nicht aus und gestalten die soziale Wohnraumförderung mit diesem Maßnahmenpaket noch attraktiver. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 sind jeweils 300 Mio. Euro Fördermittel unter Einbeziehung des Kreditvolumens der ISB vorgesehen“, so Ministerin Ahnen abschließend. Das Maßnahmenpaket wurde unter Einbeziehung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz entwickelt. Dem Bündnis gehören mehr als 20 Institutionen an.

Im Jahr 2016 wurden in den Förderprogrammen des Landes insgesamt Anträge für 2.397 Wohneinheiten gestellt; für 1.855 Wohneinheiten wurde eine Zusage erteilt, was nach dem vorläufigen Jahresabschluss einem Fördervolumen von über 130 Mio. Euro entspricht. „Das Fördervolumen von über 130 Mio. Euro ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem Jahr 2015. 2015 lag das Fördervolumen bei 87,7 Mio. Euro“, so Ministerin Ahnen.

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